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Warum die Kühllogistik cool bleibt
28. März 2026
Die temperaturgeführte Logistik hält unsere Gesellschaft am Laufen – oft unsichtbar, aber systemrelevant. Ob Lebensmittel oder lebenswichtige Medikamente: Ohne sie steht alles still. SVTL-Präsident Maroco Manzetti und Geschäftsführer Christian Pauli in einer Sonderbeilage des «Tagi» über Chancen, Risiken und die Zukunft der Branche.

Antizyklisch zum Erfolg verdammt
27. März 2026
«Angesichts der Weltlage war eigentlich nicht zu erwarten, dass wir die LogiMAT 2026 in allen Bereichen mit neuen Bestmarken beenden würden», resümiert LogiMAT-Messechef Michael Ruchty. «Aber im Markt hat sich offenbar das Bewusstsein durchgesetzt, dass man in Krisenzeiten antizyklisch agieren muss».

Mit dem AXL 15 iGo hart am Ball
27. März 2026
Staplerhersteller Still bleibt weiterhin hart am Ball, wenn es um konkrete Anwendungen bei innerbetrieblichen Transporten geht. Bislang gab es vor allem noch einen «blinden Fleck» sagt Still-Verkaufs-Chef Florian Heydenreich: Bei der Automatisierung des Be- und Entlade-Vorgangs an der Rampe. Der wird jetzt mit dem neuen AXL 15 iGo behoben.

Hochperformant mit 90-Volt-Batterie
25. März 2026
Der neue Toyota Traigo80 für Schwerlast-Anwendungen im Innen- und Ausseneinsatz, der auf der LogiMAT Premiere feiert, ist in fünf Varianten mit 80-Volt-Batterie - oder im High-Performance Paket auch mit 90-Volt-Batterie erhältlich. Die Tragfähigkeiten reichen von 3,5 bis 5,0 Tonnen.

Humanoide hinken hinterher
25. März 2026
Transport und Logistik werden in kommenden Jahren noch vor Reinigungs- (13%), Krankenhaus- (21%) und Landwirtschafts-Robotern (10%) mit einem Anteil von 52 % am meisten von Automatisierung und Robotisierung profitieren. Humanoide hinken buchstäblich noch ein wenig hinterher, holen aber auf.

Ganz neue Aura mit «Observer»
25. März 2026
Mit neuen Ausstellerrekorden, weiteren Bereichen im Konferenzzentrum ICS und dem üblichen Augenmerk auf die Auszeichnung der «Besten Produkt»-Sieger ging die diesjährige LogiMAT gleich zum Auftakt in die Vollen. Allen voran ein Video-Aufpasser von EPG, ein «SkyBot» von Ceilix und ein Akustikdetektor von Sonair.

Gasser neuer COO bei Pistor
25. März 2026
Ab Mai übernimmt Thomas Gasser bei Pistor die Funktion als Chief Operating Officer (COO). Der 45jährige soll Pistors logistische Leistungsfähigkeit weiter auf die Zukunft ausrichten . Gasser tritt die Nachfolge von Richard Betschart an, der nach 19 verdienstvollen Jahren in den Ruhestand geht.

Intralogistik-Segment wächst
22. März 2026
Getrunken wird immer und auch der Durst wird nicht simuliert. Auf Digitale Zwillinge – und zwar ebenfalls in Kooperation mit NVIDIA - greift bei der Planung von Anlagen inzwischen aber auch der Abfüllanlagen-Spezialist Krones zurück. Mit 7 % Wachstum und 5,66 Mrd. Umsatz im zurückliegenden Jahr.

«Agility» mit dem Paletten-Shuttle
20. März 2026
«AgileStore» ist die nächste Generation automatisierter Paletten-Shuttle-Systeme von Swisslog, das auf maximale Flächenausnutzung, Flexibilität und Durchsatz in Paletten-Hochregallagern mit hoher Lagerdichte ausgelegt ist. Das System wird auf der LogiMAT mehr als nur einen Blick wert sein.

Reachstacker mit Fördertechnik
20. März 2026
Der chinesische Baumaschinenhersteller XCMG positioniert sich an der LogiMAT mit Umschlaggeräten für Häfen und Containerdepots. Und mit spezieller «Fördertechnik» für elektrische Nutzfahrzeuge durch staatliche Subventionen in bis zu sechsstelliger Höhe.
AGB'S
WAGNER Schweiz AG
AGB'S
12. April 2021
Vertragliche Bestimmungen bei Bannerwerbung bei «Logisticsinnovation.org»
Nachfolgend wird die Logisticsinnovation Schmid als «Anbieter» und der Kunde als «Kunde» genannt.
1. Bannerschaltung
Der Anbieter betreibt eine Website, auf welcher einen Werbeplatz sog. Banner dem Kunden derart zur Verfügung stellt, dass auf dem Werbeplatz eine vom Kunden zur Verfügung gestellte Grafik oder Video angezeigt wird. Positionierung und die genaue Seite auf der Website des Anbieters, auf welcher das Banner eingeblendet werden soll, wird in dem in der Anlage beigefügten Ausdruck der Website festgelegt.
2. Art und Grösse des Banners
Bei den Werbebanner handelt es sich um statische oder dynamische Banner. Grösse des Banners:
«Medium Rectangle» ca. (Höhe 300 × Breite 250) oder nach Vereinbarung mit dem Anbieter.
Die, das Banner enthaltende Datei, wird der Kunde dem Anbieter spätestens 7 Tage vor der beabsichtigten Schaltung zukommen lassen.
3. Laufzeit und Vergütung
Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam. Als Beginn der Leitungsverpflichtung (Nutzungsbeginn) wird folgender Tag der Bereitstellung der Leistung vereinbart:
- Die Mindestlaufzeit richtet sich nach den vereinbarten Bestimmungen gemäss Offerte und oder Rechnung an den Kunden.
- Die Preise sind gültig nach den Daten in der ausgestellten Rechnung,
- Sie verlieren mit der Bekanntmachung neuer Preise für Neuabschlüsse dieser Verträge ihre Gültigkeit.
- Die Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7,7%.
- Die Laufzeit der Bannerwerbung wird in der Offerte und oder Rechnung festgelegt.
4. Die Banner soll auf folgenden Seiten stehen
Zb: https://www.logisticsinnovation.org/
"Kategorie und Unterkategorie" plus Position in den Kategorien. Endgültige Positionen sind auf der Rechnung an den Kunden ersichtlich)
5. Fälligkeiten der Entgelte für Bannerwerbung
Die vereinbarten Kosten für die Bannerwerbung wird per separater Rechnung auf das Konto der Logisticsinnovation Schmid IBAN CH75 0900 0000 1557 2288 7 überwiesen.
Die Entgelte für Bannerwerbung sind im Voraus zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, die Bannerschaltung zu deaktivieren und den Werbeplatz anderweitig zu vererben. Die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt hiervon unberührt.
6. Mögliche Kündigung vom Vertrag
Der Vertrag kann aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Auf Seite des Anbieters liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:
- Der Kunde seine Zahlungsverpflichtung trotz angemessener Fristsetzung verletzt.
- Das geschaltete Banner Rechte Dritter verletzt, und dies trotz Abmahnung nicht behoben wird.
Auf Seiten des Kunden liegt ein wichtiger Grund insb. vor, wenn:
- Das Banner trotz angemessener Fristsetzung nicht zum vorgesehenen Termin geschaltet wird.
- Der Link nicht aktiviert wird.
7. Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter haftet nicht für die Ereignisse, welche ausserhalb seines Einflussbereiches anzusiedeln sind. Hierzu zählt insbesondere die Funktionsfähigkeit der Ausfall der Website Seiten des Providers. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
8. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird die Zielseite während der gesamten Laufzeit des Vertrages abrufbar halten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, den Link nicht das Banner zu löschen. Der Kunde bleibt trotzdem zur vollen Vergütung verpflichtet. Der Kunde sichert dem Anbieter zu, dass das verwendete Banner frei von Rechten Dritter- insb. Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte ist und auch nicht rechtverletzend ist. Sollte gegen den Anbieter, gleichwohl eine Rechtverletzung geltend gemacht werden, so hat der Kunde den Anbieter von allen Ansprüchen, auch die Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Sollte der Kunde nachträglich feststellen, dass der Werbebanner geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird der Kunde den Anbieter hiervon unverzüglich unterrichten. Soweit eine Rechtverletzung von dritter Seite geltend gemacht wird, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen darüber befinden, ob er das Banner löscht, soweit der Kunde dem Anbieter nicht zuvor einen Betrag zur Verfügung gestellt hat, welcher die drohenden Kosten abfängt. Im Falle der Löschung bleibt der Kunde zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
9. Besondere Bestimmungen für Server-Leistungen
Für den Fall von Störungen bei der Vertragsabwicklung, die in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, wird der Anbieter alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Massnahmen ergreifen, um schnellstmöglich die vollständige Verfügbarkeit der Bannerwerbung wiederherzustellen. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass die inhaltliche Gestaltung und Pflege der angeschlossenen Websites ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt. Das LI-Portal gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste oder durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Erkennt der Kunde eine technische Störung, so wird er der Anbieter unverzüglich informieren. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Daten trägt der Kunde.
10. Schadensersatz
Ansprüche auf Schadensersatz aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, unerlaubte Handlung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner leitenden Angestellten, gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung gilt dies nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko solcher Schäden absichern sollte. Die Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten.
11. Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Änderungen von Klauseln bedürfen der Schriftform. Sonstige Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Sollte einer der Vertragspunkte rechtlich unwirksam sein oder werden, so soll er durch eine rechtswirksame Formulierung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinne, der rechtlich unwirksamen am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aarau.
10.12.2020, Rupperswil

















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